Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)
Laura H. Fotografie / Laura Hehlert — Stand Februar 2025
Allgemeines
Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Laura H. Fotografie / Laura Hehlert
durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen im Rahmen Tierfotografie. Ebenfalls
gelten sie auch für alle zukünftigen Aufträge desselben Auftraggebers, sofern keine
abweichenden oder gesonderten Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden und/oder
werden. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB
der Fotografin gelten. Etwaige Geschäftsbedingungen des:der Auftraggebers:in finden
keine Anwendung.
Auftragsvereinbarung und Termin
Die Buchung eines Shootings ist verbindlich. Durch die mündliche oder schriftliche
Bestätigung (auch eine eindeutige Bestätigung via E-Mail zählt dazu) des Auftraggebers
kommt der Vertrag zustande.
Der Vertrag kommt spätestens durch die Annahme der Leistung unter Geltung dieser
AGB zustande. Änderungen des Auftrags bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen
Vereinbarung.
Preise, Honorar, Fälligkeiten
Die Parteien vereinbaren eine Vorleistungspflicht des:der Kunden:in. Das Honorar von
119€ für das Shooting (excl. Bilddateien) ist vor Beginn des Auftrags durch den/die
Kunden:in an die Auftragnehmerin zu entrichten. Falls der/die Kunde:in das Honorar nicht
vor Beginn des Auftrags entrichtet hat, ist die Auftragnehmerin nicht zur Erbringung der
Leistung verpflichtet. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus
Gründen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder
von dem:der Auftraggeber:in gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des
Auftragnehmers, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart
war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die
Auftragnehmerin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
Bei Stornierungen eines Termins entstehen Gebühren in anteiliger Höhe des
ursprünglichen Entgelts:
• Stornierungen bis 7 Arbeitstage vor Auftrag: 50 %
Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen die Auftragnehmerin zur Korrektur
auch bei bereits erstellten Rechnungen. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag.
Soweit nicht anders vereinbart, werden Versand- und Verpackungskosten auf der
Rechnung gesondert ausgewiesen. Fahrkosten werden ab dem 21 Kilometer mit 0,40 €/
km berechnet.
Gestaltungsfreiheit
Die Auftragnehmerin ist, soweit mit dem:der Auftraggeber:in keine ausdrücklichen
Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Fotos vereinbart wurden, bezüglich der
Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Dem:der
Auftraggeber:in ist der Bildstil der Auftragnehmerin bekannt. Fotos können Körnungen
und Rauschen aufweisen, die Farben entsprechen nicht zu 100 % den tatsächlichen
Farben, etc.. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Wünscht der:die
Auftraggeber:in während der Entwicklung Änderungen, so hat er die eventuell
anfallenden Mehrkosten zu tragen.
Stornierung, Terminverschiebung, Widerruf und Folgen des Widerrufs
Bei direkter Buchung eines Shootings muss der Gesamtbetrag innerhalb von zwei
Wochen nach Rechnungseingang geleistet werden.
• Stornierungen bis 7 Arbeitstage vor Auftrag: 50 %
Entscheidend sind jeweils der Zeitpunkt des Eingangs. Der Widerruf ist in schriftlicher
Form zu richten an Laura Hehlert / laura_h@me.com. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
reicht es aus, dass der/die Auftraggeber:in die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Wenn der:die Auftraggeber:in
diesen Vertrag widerruft, hat die Auftragnehmerin die entsprechenden Zahlungen
unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufes
zurückzuzahlen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch
(z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.
Zahlungsverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich
geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug der
Auftragnehmerin. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der/die Auftraggeber:in. Die
Auftragnehmerin nutzt für die Rückzahlung das Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei
der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas
anderes vereinbart; in keinem Fall wird dem/der Auftraggeber:in wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet.
Das Widerrufsrecht des/der Auftraggebers:in erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von
beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des/der Auftraggebers:in vollständig erfüllt ist,
bevor der/die Auftraggeber:in Widerrufsrecht ausgeübt hat.
Die Auftragnehmerin hat das Recht den Termin zu verschieben, bleibt aber in der Pflicht
einen neuen Termin zu vereinbaren. Bei kompletter Absage durch den die
Auftragnehmerin erfolgt eine Rückerstattung des Gesamtbetrages.
Nicht Wahrnehmen können des Termins durch höherer Gewalten, dazu zählen
Naturkatastrophen und niederer Zufall, lassen die Zahlungspflicht des/der
Auftraggebers:in erlöschen.
Bildnis- und Persönlichkeitsrecht
Personen, die auf Bildmaterial als Beiwerk erscheinen, haben keinerlei Anspruch auf
Schadensersatz oder Honorierung, solange diese nur die Lebendigkeit der
Gesamtdarstellung beiläufig erhöhen, nur bei Gelegenheit erschienen und nicht aus der
Anonymität herausgehoben werden. Die anwesenden Personen werden von der
Auftragnehmerin darüber informiert, dass sie evtl. auf Fotos dargestellt sind, die
veröffentlicht werden. Ist der:die Auftraggeber:in auf den Aufnahmen dargestellt, so
verpflichtet sich die Auftragnehmerin die Persönlichkeitsrechte des:der Auftraggebers:in
zu wahren, wenn nicht anders im Shooting Vertrag schriftlich vereinbart. Die Aufnahmen
dürfen nur unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts der Auftragnehmerin bearbeitet,
umgestaltet und publiziert werden. Es besteht kein Anspruch auf Namensnennung
des:der Auftraggebers:in.
Abnahme, Korrektur und Haftung
Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen den vereinbarten
Anforderungen entsprechen. Nach Eingang der Bestätigung durch den:die
Auftraggeber:in ist die Auftragnehmerin verpflichtet, dem/ der Auftraggeber:in die in
dem Auftrag beschriebene Leistung in vereinbarter Form zur Verfügung zu stellen (z.B.
Übergabe eines Datenträgers, Übersendung der erforderlichen Daten). Der/die
Auftraggeber:innhat kein Recht, Ausbesserungen oder Erweiterungen durch eine andere
Agentur oder Dienstleister ausführen zu lassen und diese dem Auftragnehmer in
Rechnung zu stellen. Beanstandungen und Reklamationen jeglicher welcher Art müssen
innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Bilder bei der Auftragnehmerin eingegangen sein.
Nach Ablauf dieser Frist gilt die fertige Arbeit als vertragsgemäß und mangelfrei
abgenommen. Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach
ohne Gewähr. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich
von dem:der Auftragnehmer:in bestätigt worden sind.
Der:die Auftragnehmer:in haftet für
Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gefahr und Kosten des
Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen bei dem:der
Auftraggeber:in bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann die
Auftragnehmerin bestimmen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Ansprüche gemäß
§ 634 BGB wegen Sach- und Rechtsmängel verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der
fertigen Arbeiten.
Sonstiges
Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder
Mitbewerber:innen nicht gestattet, wenn nicht anders vereinbart. Die Auftragnehmerin
haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der
Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für die Datenspeicherung
verwendet der Auftragnehmer Festplatten, die innerhalb der Garantie des Herstellers als
einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch die Übertragung der gelieferten
Daten im Computer des Auftraggebers entstehen, leistet die Auftragnehmerin keinen
Ersatz. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich
Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein
Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. Für die Dauer von
mind. 1 Jahr ab dem Fototermin, bewahrt der Auftragnehmer die digitalen Dateien auf
freiwilliger Basis auf. Der:die Auftragnehmer:in ist nicht verpflichtet, die Daten der
Aufnahme des Auftrages zu archivieren. Dem:der Auftraggeber:in wird die Möglichkeit
gegeben, durch Kauf der Daten selbst Sicherungskopien in geeigneter Form zu erstellen.
Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem:der
Auftraggeber:in nach Abschluss der Entwicklung zur Abnahme vorgelegt werden, durch
die Auftragnehmerin ausgewählt. Der:die Auftraggeber:in darf seine Auswahl treffen, die
Auftragnehmerin behält sich jedoch vor, auf Grund von Qualitätsschwankungen (zb:
Bildrauschen, Schärfe, falscher Fokus, etc.) diese Auswahl mit Rücksprache zu dem:der
Auftraggeber:in zu korrigieren.
Urheberrecht und Nutzungsrechte
„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Auftragnehmerin hergestellten
Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt
wurden oder vorliegen. Der:die Auftraggeber:in erkennt an, dass es sich bei dem von der
Auftragnehmerin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke
im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Urheberrechte sind nicht
übertragbar und Vorschläge des:der Auftraggebers:in oder sonstiger Mitarbeiter
begründen kein Miturheberrecht. Die Auftragnehmerin überträgt jeweils ein einfaches
Nutzungsrecht an den Fotos auf den:die Auftraggeber:in.
Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Ist eine Verwendung für
kommerzielle Zwecke gewünscht, bedarf dies der vorherigen Zustimmung der
Auftragnehmerin und einer schriftlichen Festhaltung im Vertrag. Hier dürfen sie die dafür
optimierte Datei „kommerzielle Zwecke ohne Logo“ nutzen. Jedoch wäre eine
Erwähnung in Form einer Bildunterschrift oder einem Vermerk im Impressum
wünschenswert. Dies muss bei Bedarf individuell schriftlich im Vertrag vereinbart und
festgehalten werden.
Werden Dateien, Fotos, Entwürfe, etc. durch Dritte in einem anderen Umfang
(kommerziell und gewerblich anstatt ausschließlich privat) als ursprünglich vorgesehen
genutzt, so ist der:die Auftraggeber:in / Dritte verpflichtet, eine Vergütung für die
zusätzliche Nutzung zu zahlen. Eine Veröffentlichung der weboptimierten (verkleinert und
mit einem Fotografenlogo versehen) digitalen Dateien ist im nichtkommerziellen/
wettbewerbsfreien Bereich möglich (Ausnahmen bedürfen der Schriftform), dabei ist auf
die Auftragnehmerin zu verweisen und namentlich zu nennen (Laura H. Fotografie ). Jede
Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch
elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes,
dazu gehören auch Zuschnitte und Filter von SmartphoneApps wie zB Instagram oder
VSCO und andere) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch
die Auftragnehmerin. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte,
welche dem:der Auftraggeber:in grundsätzlich nicht gestattet ist. Die zu übertragenden
Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Auftragnehmerin, eine
Vertragsstrafe zu verlangen. Der:die Auftraggeber:in erhält ausschließlich bearbeitetes
Bildmaterial als Printmedium und/oder hochauflösend im JPG-Format. Die Abgabe von
unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW / JPEG) ist ausgeschlossen. Die
Auftragnehmerin ist von Referenzen abhängig, welche sie zur Eigenwerbung auf ihrer
Internetpräsentation veröffentlichen darf. Der Auftragnehmerin wird das Recht
eingeräumt eine Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen,
um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu
zeigen. Der:die Auftraggeber:in kann spätestens bei Vertragsunterzeichnung einer
solchen Verwendung der Aufnahmen durch die Auftragnehmerin ausdrücklich
widersprechen.
Der:die Auftraggeber:in erklärt sich damit einverstanden, dass die zum Geschäftsverkehr
erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Die
Auftragnehmerinnverpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt
gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Mit dem Abschluss des Vertrages akzeptieren sie die oben stehenden Bedingungen in
vollem Umfang.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer
unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame
Regelung zu treffen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
für beide Seiten ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Laura Hehlert
Schulstraße 75
13591 Berlin
Mobil: 015118221542
Steuernummer : 19/335/01240