AGB

Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)

Laura H. Fotografie / Laura Hehlert — Stand Februar 2025

Allgemeines

Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Laura H. Fotografie / Laura Hehlert

durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen im Rahmen Tierfotografie. Ebenfalls

gelten sie auch für alle zukünftigen Aufträge desselben Auftraggebers, sofern keine

abweichenden oder gesonderten Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden und/oder

werden. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB

der Fotografin gelten. Etwaige Geschäftsbedingungen des:der Auftraggebers:in finden

keine Anwendung.

Auftragsvereinbarung und Termin

Die Buchung eines Shootings ist verbindlich. Durch die mündliche oder schriftliche

Bestätigung (auch eine eindeutige Bestätigung via E-Mail zählt dazu) des Auftraggebers

kommt der Vertrag zustande.

Der Vertrag kommt spätestens durch die Annahme der Leistung unter Geltung dieser

AGB zustande. Änderungen des Auftrags bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen

Vereinbarung.

Preise, Honorar, Fälligkeiten

Die Parteien vereinbaren eine Vorleistungspflicht des:der Kunden:in. Das Honorar von

119€ für das Shooting (excl. Bilddateien) ist vor Beginn des Auftrags durch den/die

Kunden:in an die Auftragnehmerin zu entrichten. Falls der/die Kunde:in das Honorar nicht

vor Beginn des Auftrags entrichtet hat, ist die Auftragnehmerin nicht zur Erbringung der

Leistung verpflichtet. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus

Gründen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder

von dem:der Auftraggeber:in gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des

Auftragnehmers, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart

war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die

Auftragnehmerin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

Bei Stornierungen eines Termins entstehen Gebühren in anteiliger Höhe des

ursprünglichen Entgelts:

• Stornierungen bis 7 Arbeitstage vor Auftrag: 50 %

Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.

Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen die Auftragnehmerin zur Korrektur

auch bei bereits erstellten Rechnungen. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag.

Soweit nicht anders vereinbart, werden Versand- und Verpackungskosten auf der

Rechnung gesondert ausgewiesen. Fahrkosten werden ab dem 21 Kilometer mit 0,40 €/

km berechnet.

Gestaltungsfreiheit

Die Auftragnehmerin ist, soweit mit dem:der Auftraggeber:in keine ausdrücklichen

Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Fotos vereinbart wurden, bezüglich der

Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Dem:der

Auftraggeber:in ist der Bildstil der Auftragnehmerin bekannt. Fotos können Körnungen

und Rauschen aufweisen, die Farben entsprechen nicht zu 100 % den tatsächlichen

Farben, etc.. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Wünscht der:die

Auftraggeber:in während der Entwicklung Änderungen, so hat er die eventuell

anfallenden Mehrkosten zu tragen.

Stornierung, Terminverschiebung, Widerruf und Folgen des Widerrufs

Bei direkter Buchung eines Shootings muss der Gesamtbetrag innerhalb von zwei

Wochen nach Rechnungseingang geleistet werden.

• Stornierungen bis 7 Arbeitstage vor Auftrag: 50 %

Entscheidend sind jeweils der Zeitpunkt des Eingangs. Der Widerruf ist in schriftlicher

Form zu richten an Laura Hehlert / laura_h@me.com. Zur Wahrung der Widerrufsfrist

reicht es aus, dass der/die Auftraggeber:in die Mitteilung über die Ausübung des

Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Wenn der:die Auftraggeber:in

diesen Vertrag widerruft, hat die Auftragnehmerin die entsprechenden Zahlungen

unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufes

zurückzuzahlen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch

(z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.

Zahlungsverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich

geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug der

Auftragnehmerin. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der/die Auftraggeber:in. Die

Auftragnehmerin nutzt für die Rückzahlung das Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei

der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas

anderes vereinbart; in keinem Fall wird dem/der Auftraggeber:in wegen dieser

Rückzahlung Entgelte berechnet.

Das Widerrufsrecht des/der Auftraggebers:in erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von

beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des/der Auftraggebers:in vollständig erfüllt ist,

bevor der/die Auftraggeber:in Widerrufsrecht ausgeübt hat.

Die Auftragnehmerin hat das Recht den Termin zu verschieben, bleibt aber in der Pflicht

einen neuen Termin zu vereinbaren. Bei kompletter Absage durch den die

Auftragnehmerin erfolgt eine Rückerstattung des Gesamtbetrages.

Nicht Wahrnehmen können des Termins durch höherer Gewalten, dazu zählen

Naturkatastrophen und niederer Zufall, lassen die Zahlungspflicht des/der

Auftraggebers:in erlöschen.

Bildnis- und Persönlichkeitsrecht

Personen, die auf Bildmaterial als Beiwerk erscheinen, haben keinerlei Anspruch auf

Schadensersatz oder Honorierung, solange diese nur die Lebendigkeit der

Gesamtdarstellung beiläufig erhöhen, nur bei Gelegenheit erschienen und nicht aus der

Anonymität herausgehoben werden. Die anwesenden Personen werden von der

Auftragnehmerin darüber informiert, dass sie evtl. auf Fotos dargestellt sind, die

veröffentlicht werden. Ist der:die Auftraggeber:in auf den Aufnahmen dargestellt, so

verpflichtet sich die Auftragnehmerin die Persönlichkeitsrechte des:der Auftraggebers:in

zu wahren, wenn nicht anders im Shooting Vertrag schriftlich vereinbart. Die Aufnahmen

dürfen nur unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts der Auftragnehmerin bearbeitet,

umgestaltet und publiziert werden. Es besteht kein Anspruch auf Namensnennung

des:der Auftraggebers:in.

Abnahme, Korrektur und Haftung

Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen den vereinbarten

Anforderungen entsprechen. Nach Eingang der Bestätigung durch den:die

Auftraggeber:in ist die Auftragnehmerin verpflichtet, dem/ der Auftraggeber:in die in

dem Auftrag beschriebene Leistung in vereinbarter Form zur Verfügung zu stellen (z.B.

Übergabe eines Datenträgers, Übersendung der erforderlichen Daten). Der/die

Auftraggeber:innhat kein Recht, Ausbesserungen oder Erweiterungen durch eine andere

Agentur oder Dienstleister ausführen zu lassen und diese dem Auftragnehmer in

Rechnung zu stellen. Beanstandungen und Reklamationen jeglicher welcher Art müssen

innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Bilder bei der Auftragnehmerin eingegangen sein.

Nach Ablauf dieser Frist gilt die fertige Arbeit als vertragsgemäß und mangelfrei

abgenommen. Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach

ohne Gewähr. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich

von dem:der Auftragnehmer:in bestätigt worden sind.

Der:die Auftragnehmer:in haftet für

Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gefahr und Kosten des

Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen bei dem:der

Auftraggeber:in bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann die

Auftragnehmerin bestimmen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Ansprüche gemäß

§ 634 BGB wegen Sach- und Rechtsmängel verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der

fertigen Arbeiten.

Sonstiges

Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder

Mitbewerber:innen nicht gestattet, wenn nicht anders vereinbart. Die Auftragnehmerin

haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der

Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für die Datenspeicherung

verwendet der Auftragnehmer Festplatten, die innerhalb der Garantie des Herstellers als

einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch die Übertragung der gelieferten

Daten im Computer des Auftraggebers entstehen, leistet die Auftragnehmerin keinen

Ersatz. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich

Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein

Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. Für die Dauer von

mind. 1 Jahr ab dem Fototermin, bewahrt der Auftragnehmer die digitalen Dateien auf

freiwilliger Basis auf. Der:die Auftragnehmer:in ist nicht verpflichtet, die Daten der

Aufnahme des Auftrages zu archivieren. Dem:der Auftraggeber:in wird die Möglichkeit

gegeben, durch Kauf der Daten selbst Sicherungskopien in geeigneter Form zu erstellen.

Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem:der

Auftraggeber:in nach Abschluss der Entwicklung zur Abnahme vorgelegt werden, durch

die Auftragnehmerin ausgewählt. Der:die Auftraggeber:in darf seine Auswahl treffen, die

Auftragnehmerin behält sich jedoch vor, auf Grund von Qualitätsschwankungen (zb:

Bildrauschen, Schärfe, falscher Fokus, etc.) diese Auswahl mit Rücksprache zu dem:der

Auftraggeber:in zu korrigieren.

Urheberrecht und Nutzungsrechte

„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Auftragnehmerin hergestellten

Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt

wurden oder vorliegen. Der:die Auftraggeber:in erkennt an, dass es sich bei dem von der

Auftragnehmerin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke

im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Urheberrechte sind nicht

übertragbar und Vorschläge des:der Auftraggebers:in oder sonstiger Mitarbeiter

begründen kein Miturheberrecht. Die Auftragnehmerin überträgt jeweils ein einfaches

Nutzungsrecht an den Fotos auf den:die Auftraggeber:in.

Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Ist eine Verwendung für

kommerzielle Zwecke gewünscht, bedarf dies der vorherigen Zustimmung der

Auftragnehmerin und einer schriftlichen Festhaltung im Vertrag. Hier dürfen sie die dafür

optimierte Datei „kommerzielle Zwecke ohne Logo“ nutzen. Jedoch wäre eine

Erwähnung in Form einer Bildunterschrift oder einem Vermerk im Impressum

wünschenswert. Dies muss bei Bedarf individuell schriftlich im Vertrag vereinbart und

festgehalten werden.

Werden Dateien, Fotos, Entwürfe, etc. durch Dritte in einem anderen Umfang

(kommerziell und gewerblich anstatt ausschließlich privat) als ursprünglich vorgesehen

genutzt, so ist der:die Auftraggeber:in / Dritte verpflichtet, eine Vergütung für die

zusätzliche Nutzung zu zahlen. Eine Veröffentlichung der weboptimierten (verkleinert und

mit einem Fotografenlogo versehen) digitalen Dateien ist im nichtkommerziellen/

wettbewerbsfreien Bereich möglich (Ausnahmen bedürfen der Schriftform), dabei ist auf

die Auftragnehmerin zu verweisen und namentlich zu nennen (Laura H. Fotografie ). Jede

Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch

elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes,

dazu gehören auch Zuschnitte und Filter von SmartphoneApps wie zB Instagram oder

VSCO und andere) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch

die Auftragnehmerin. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte,

welche dem:der Auftraggeber:in grundsätzlich nicht gestattet ist. Die zu übertragenden

Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über.

Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Auftragnehmerin, eine

Vertragsstrafe zu verlangen. Der:die Auftraggeber:in erhält ausschließlich bearbeitetes

Bildmaterial als Printmedium und/oder hochauflösend im JPG-Format. Die Abgabe von

unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW / JPEG) ist ausgeschlossen. Die

Auftragnehmerin ist von Referenzen abhängig, welche sie zur Eigenwerbung auf ihrer

Internetpräsentation veröffentlichen darf. Der Auftragnehmerin wird das Recht

eingeräumt eine Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen,

um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu

zeigen. Der:die Auftraggeber:in kann spätestens bei Vertragsunterzeichnung einer

solchen Verwendung der Aufnahmen durch die Auftragnehmerin ausdrücklich

widersprechen.

Der:die Auftraggeber:in erklärt sich damit einverstanden, dass die zum Geschäftsverkehr

erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Die

Auftragnehmerinnverpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt

gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Mit dem Abschluss des Vertrages akzeptieren sie die oben stehenden Bedingungen in

vollem Umfang.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der

übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer

unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame

Regelung zu treffen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand

für beide Seiten ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Laura Hehlert

Schulstraße 75

13591 Berlin

Mobil: 015118221542

Steuernummer : 19/335/01240